Verein kompakt

Wer wir sind uns was wir wollen

 

Engagement und Gemeinsinn sind die Basis, auf der wir als Verein tätig sind und für alle Beteiligten achtbare Ergebnisse erzielen können. Diese Basis gibt uns die Möglichkeit, mit und für unsere zahlreichen Mitglieder zwischen 8 und  über 80 Jahren das Vereinsleben so zu gestalten, wie wir es seit vielen Jahren schätzen. Dazu zählen die angelsportlichen Veranstaltungen und unsere Feiern; die Instandhaltung und Entwicklung unseres Vereinsgeländes und seiner Anlagen; dazu zählt die Arbeit der Kleingärtner. Dazu zählen so manch schöne Stunden an und auf dem Wasser und im Vereinsheim und natürlich auch die Gespräche über die Fische die wir gefangen haben, oder schon immer fangen wollten.

Eine Voraussetzung für unser gemeinsames Hobby ist natürlich eine intakte Umwelt und im Besonderen die Hege und Pflege des Fischbestandes. Im Lichte dieser Verantwortung wollen wir auch die junge Generation an dieses Bewusstsein heranführen.

Hier leisten wir einen Beitrag für sinnvolle Freizeitangebote für Jung und Alt, schaffen Erholungsmöglichkeiten für Wildauer und ihre Gäste und bieten – nicht nur in den Sommermonaten – ein idyllisches Fleckchen „Wildau am Wasser“. Dabei verfolgen wir bewusst das Ziel, mit unseren Angeboten und Preisen alle zu erreichen, die sich in unsere Gemeinschaft einbringen wollen. Wir würden uns freuen, auch Sie bei uns als Gäste – oder gar Vereinsmitglieder begrüßen zu können.

 

 

Jugendgruppe

 

Eine wichtige Aufgabe und Herzenssache zugleich ist die Arbeit unserer Jugendgruppe, in der Kinder ab dem vollendeten 8. Lebensjahr und Jugendliche willkommen sind.  Unter Anleitung des Jugendwartes und anderer erfahrener Angler werden sie an die Belange des Angelsports sowie des Natur- und Umweltschutzes herangeführt. Auf eigenen angelsportlichen Veranstaltungen und Ausflügen lernen sie mit Spaß und Spannung vieles  zu Themen rund um das Angeln, den Umgang  mit der Natur und den Lebewesen an, auf und im Wasser. Die entsprechenden Termine finden Sie im Veranstaltungskalender, Berichte über einige der Veranstaltungen unter „Jugendgruppe“.     

 

 

 

Mitglied werden

 

Interessierte Sportfreunde laden sich bitte beiliegenden herunter Aufnahmeantrag Senioren oder Aufnahmeantrag Jugend herunterund lassen ihn ausgefüllt und unterschrieben dem Vereinsvorstand über unsere Adresse (Friedrich-Engels-Str. 9a, 15745 Wildau) zukommen.

 

 

Gebühren / jährliche Beiträge

 

Aufnahmegebühr (nur Erwachsene)              50,00 €

Vereinsbeitrag                                                40,00 €

Vereinsbeitrag Jugend                                      5,00 €

DAV-Beitrag (passiv)                                       36,00 €

DAV-Beitrag (aktiv)                                          61,00 €

DAV-Beitrag Jugend                                        17,00 €

 

 

Stegordnung

 

Für die Sommer- und Winterliegeplätze gilt folgende Boots- und Stegordnung -beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 4. März 2016

 

1. Die Vergabe der Bootsstege und deren Veränderung werden durch den Vorstand festgelegt.

2. Weisungsberechtigt gegenüber allen Bootsstegnutzern sind generell der Erste und Zweite Vorsitzende und der Hafenmeister des Vereins. Ihre Anweisungen sind zu befolgen.

3. Bootsstege werden nur an Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr mit Nutzungsvertrag vergeben. Für Mitglieder der Jugendgruppe kann ein Nutzungsvertrag mit einem Erziehungsberechtigten geschlossen werden.

4. Die Boote werden nur über die Slipanlage, per Trailer bzw. die Ruderboote über die Gummirollen ins Wasser gelassen. Die Slipanlage ist ausschließlich zum slippen der Boote zu benutzen und daher frei zu halten.

5. Steckstangen sind grundsätzlich nur an den dafür errichteten Stellen am Bootssteg bzw. in der Halterung hinter den Bootsschuppen abzulegen.

6. Die Boote sind ordnungsgemäß an drei Federn zu befestigen und anzuschließen und dürfen nicht am seitlichen Laufsteg befestigt werden.

7. Nach dem letzten Arbeitseinsatz sind die Bootsstege jährlich zum Winterhalbjahr zu räumen. Zur Vermeidung von Schäden an der Steganlage sind alle Wasserfahrzeuge bis zum ersten Eisgang aus der Steganlage zu entfernen.

8. Die Boote sind entsprechend dem Winterlagerplan auf dem Gelände abzustellen und bis zum Freitag vor dem ersten Arbeitseinsatz wieder vom Gelände zu entfernen, dies gilt auch für jegliches Zubehör.

9. Die Ablage und Lagerung von jeglichen Dingen auf dem Bootssteg ist untersagt.

10. Für Ordnung und Sicherheit sowie die Instandsetzungsarbeiten am Hauptsteg ist der Verein zuständig. Für die sichere Nutzung des seitlichen Laufsteges ist der jeweilige Bootsstegnutzer selbst verantwortlich, er trägt auch die Kosten für notwendige Reparaturarbeiten.

11. Das Betreten der Bootsstege erfolgt auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder.

12. Die Höhe der jährlichen Steggebühren wird vom Vorstand festgelegt. Die Zahlungen sind bis zum 30. März des laufenden Jahres zu entrichten.

13. Verstöße gegen die Boots- und Stegordnung können vom Vorstand mit der Kündigung des Sommer- und Winterliegeplatzes geahndet werden.